und: wie viele Teststreifen bekommt man zum Zucker-Messgerät dazu?
Von der Krankenkasse?
Wenn Sie in Österreich krankenversichert sind: Sie bekommen von Ihrem Arzt einen Verordnungsschein. Mit Diagnose „Diabetes mellitus Typ 2 (bzw.1)“.
Auf dem Verordnungsschein muss weiterhin vermerkt sein, dass Sie im Gebrauch des Messgerätes geschult worden sind. Das macht auch Sinn, denn es wäre wirklich schade, wenn Messgeräte zuhause herumliegen und nie verwendet werden! Und auf dem Verordnungsschein muss natürlich stehen, welches Gerät Sie bekommen sollen – also das Gerät, das Ihnen gezeigt wurde.
Versicherte der Wiener Gebietskrankenkasse: Insulinpflichtige Diabetiker bekommen mit diesem Verordnungsschein ihr Messgerät in einem Bandagisten-Fachgeschäft mit Vertrag mit der Wiener Gebietskrankenkasse (z.B. die Filialen der Firma Bständig), müssen aber eine Kostenanteil von ca. EU 32.- bezahlen. Diabetiker, die nicht Insulin spritzen, müssen sich selbst ein Testgerätzulegen.
Versicherte anderer Krankenkassen: meist müssen Sie Ihren Verordnungsschein an die jeweilige Krankenkasse schicken.
Beim Arzt, in den Ambulanzen
Es gibt aber noch andere Möglichkeiten: in den Ordinationen von Ärzten, die intensiver mit Diabetikern arbeiten, gibt es fast immer Messgeräte – vielleicht können Sie so eines bekommen.
Und auch in den Diabetes-Ambulanzen wird man Sie mit einem Testgerät versorgen.
Und die Teststreifen?
Meist sind bei einem Testgerät 10 Teststreifen dabei, zum Ausprobieren.
Anschließend brauchen Sie wieder einen Verordnungsschein von Ihrem Arzt für Teststreifen und Lanzetten. Den schicken Sie an Ihre Krankenkasse und bekommen die Sachen per Post zugestellt. Die Wiener Gebietskrankenkasse hat eigene „Diabetiker-Ausgabe-Stellen“ in ihren Ambulatorien und im Hanusch—Krankenhaus, dort können Sei von 7 bis 14 Uhr Ihre Sachen abholen.
Wie viele Teststreifen bekommt man?
Manche Diabetiker meinen: immer zu wenig!
Seit Anfang 2016 einheitlich in Österreich:
Egal, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind:
Die Anzahl der Teststreifen, die Sie bekommen, richtet sich nach Ihrer Therapie-Form:
Bei frisch entdecktem Diabetes gibts für die „Anfangsphase“ einmalig 50 Streifen. Das ist neu – und eine sehr gute Regelung!
Sonst sind die Höchstmengen, die Sie bekommen können:
- Lebensstil allein – keine medikamentöse Diabetesbehandlung : 50 Stück für 6 Monate
- Nur Tabletten: 100 Stück für 3 Monate
- BOT – basisunterstützte orale Therapie (z.B. Bedtime-Insulin): 200 Stück für 3 Monate
- Alle anderen Insulintherapien: 300 Stück für 3 Monate
- Schwangerschafts-Diabetes: insulinpflichtig und nicht insulinpflichtig : 550 Stück für 3 Monate
- Schwangere Diabetikerinnen (Diabetes bereits vor der Schwangerschaft) : 650 Stück für 3 Monate
- Intensivierte Insulin-Therapie, Basis-Bolus-Therapie, FIT; NIS, Insulinpumpe: : 650 Stück für 3 Monate
Wenn Sie – in Sonderfällen – mehr brauchen, kann Ihr Arzt am Verordnungsschein den Grund dafür vermerken. Die zusätzlichen Mengen müssen dann von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.
Die angegebenen Mengen sind Höchst-Mengen. Nicht jeder wird sie brauchen. Bitte holen Sie sich nur so viele Streifen, wie Sie für Ihre tatsächlichen Messungen brauchen.
Manche Diabetiker möchten trotzdem gerne mehr Streifen haben und kaufen selbst welche dazu. Die Zuckertante bietet in ihrem Shop deshalb auch Zucker-Teststreifen an.