Libre und die Krankenkassen in A, D, CH - Zuckertante.at
FreeStyle Libre am Arm

Der Libre und die Krankenkassen

   Weils immer wieder gefragt wird und auch in unserem Diabetes-Klub ein Dauerbrenner ist, wo wir immer wieder spezielle Fälle besprechen:
Hier nun ein Beitrag mit allen Informationen zur

Kostenübernahme der FreeStyle Libre Systeme:

Ich habe für Österreich, Deutschland und für die Schweiz auch die Homepage-Seiten von Abbott rausgesucht, wo man die richtigen Informationen für jedes Land findet, die sind immer aktuell!

Ich habe hier einen ausführlichen Artikel über den FreeStyle Libre geschrieben, wie er funktioniert, was er kann - und was nicht usw usw:
https://www.zuckertante.at/libre-1-und-libre-2/

Was überall gilt:

Die Libre Systeme können bei jeder Diabetes-Art von den Krankenkassen bewilligt werden. NUT bei Insulin-Therapie.

Es kommt nicht auf den Diabetes Typ an, sondern auf die Art der Behandlung mit Insulin!

Österreich:

 
Hier gibt es den Libre 3 noch nicht.

FreeStyle Libre kann bei Typ 1 und bei  Typ 2 Diabetes bewilligt werden


FreeStyle Libre:  

(der "alte", ohne Alarme)

Voraussetzung: funktionelle  Insulintherapie.

Das bedeutet:  mit 2 verschiedenen Insulinen wird so gut wie möglich die Arbeit der Bauchspeicheldrüse "nachgemacht":

Man  spritzt täglich  ein oder zweimal ein Langzeit-Insulin um den basalen Insulin-Bedarf abzudecken.

Und: Mindestens vor jedem Essen wird der Blutzucker gemessen und dann wird berechnet, wieviel Gramm Kohlenhydrate in der kommenden Mahlzeit enthalten sind (meist umgerechnet auf BE, Broteinheiten aber da gibt es verschiedene Rechensysteme).

Aus dem aktuellen Blutzucker (eventuell nötige Korrektur?) , den geplanten Kohlenhydraten, der Rest-Wirkung von davor gespritztem Insulin, stattgefundener oder geplanter Bewegung wird dann die benötigte Menge schnell wirkenden Insulins berechnet.

Der Erfolg der Injektion wird meist nach ein Paar Stunden mit einer neuerlichen Messung kontrolliert.

Diese Therapie-Form braucht also mindestens 5, meist häufigere Blutzucker-Kontorollen täglich.

NUR wenn man so eine Therapie  hat, besteht Anspruch auf das FreeStyle Libre System. Ein anderes wird derzeit bei Typ 2 nicht bewilligt

Der Arzt bestätigt auf dem Verordnungsschein,  dass eine funktionelle Insulintherapie angewendet wird, meist abgekürzt als FIT-Therapie.

Arzt schreibt Verordnungsschein : "Diagnose: Diabetes Mellitus Typ ___, FIT Therapie, Bitte 1 FreeStyle Libre Starterpaket"

Was man dann mit dem Schein machen muss, ist je nach Krankenkasse verschieden
Sie finden hier alle Informationen:
https://www.freestyle.abbott/at-de/support/erstattung.html

unten auf der Seite sind die Leitfäden für die verschiedenen Krankenkassen.


Gibt es Ausnahmen?

Es wär nicht Österreich... wenn nicht.
ich will Ihnen hier keine falschen Hoffnungen machen, aber:
wenn Sie meinen, dass SIE einen ganz besonderen Grudnd haben, warum Sie unbedingt einen Libre brauchen, auch wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen: da ist mein Tipp: besprechen Sie das mit Ihrem Diabetes-Arzt, gehen Sie in Ihr Diabetes-Zentrum, in eine Fach-Ambulanz zum Beispiel und besprechen Sie Ihre Frage dort.
 Aber es müssen schon SEHR gute Gründe sein.... 

Ich bitte Sie auch zu verstehen: die Krankenkassen DÜRFEN nicht "einfach so" Hilfsmittel bewilligen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, kostenbewusst zu arbeiten und alles zur Behandlung Nötige zu bezahlen, aber nicht mehr. Und gerade bei Typ 2 Diabetes reichen für die meisten Therpaie-Formen Blutzucker-Kontrollen per Fingerstich.

FreeStyle Libre 2 mit Alarmen

Voraussetzung: funktionelle Insulintherapie, wie oben beschrieben
zusätzlich muss ein Grund vorliegen, warum die Alarme bei hohen oder tiefen Zuckerwerten unbedingt nötig sind: 

Zum Beispiel: nächtliche Hypoglykämien(Unterzuckerungen)
Der Grund muss auch auf dem Verordnungsschein angegeben werden.

Arzt schreibt Verordnungsschein : "Diagnose: Diabetes Mellitus Typ ___, FIT Therapie, (Grund für die Alarme) ; Bitte 1 FreeStyle Libre2 Starterpaket"

Was man dann mit dem Schein machen muss, ist je nach Krankenkasse verschieden
Sie finden hier alle Informationen:
https://www.freestyle.abbott/at-de/support/erstattung.html

unten auf der Seite sind die Leitfäden für die verschiedenen Krankenkassen.


Deutschland


Da gilt dieselbe Regelung, funktionelle Insulintherapie ( dort auch "intensivierte Insulintherapie" genannt).
Dort brauchen Sie ein Rezept mit denselben Angaben wie in Österreich,  siehe oben.

Näheres dazu hier: 

https://www.freestylelibre.de/hilfe/haeufige-fragen/kostenuebernahme/welche-krankenkasse-uebernimmt-die-kosten.html

Schweiz


Hier sind die Voraussetzungen deutlich strenger: 
HbA1c über 8%
und/ODER schwere Hypoglykämie
und/ODER "schwere Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation"

Verschreibung nur durch Fachärzte

Weitere Informationen:

https://www.freestyle.abbott/ch-de/erstattung.html
die Zuckertante Dr. Pusarnig

Die Zuckertante grüßt
und wünscht allzeit gute Werte!





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